Schortens wird seitens des Landrates vorgeworfen mit seinem Verhalten, hinsichtlich des Widerspruches gegen die Kreisumlage oder der Nichtbeteiligung an den Kosten zur Anschaffung von Sirenen im Kreisgebiet unsolidarisch zu sein und dadurch auch die Finanzarchitektur des Landkreises zu gefährden. Was ist dran an diesen Vorwürfen?
Das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz (NFAG) bestimmt, dass ein Landkreis zur Erfüllung seiner kreisgebundenen Aufgaben von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Umlage zu deren Finanzierung erheben darf. Diese Umlage berücksichtigt die Steuerkraft jeder einzelnen Kommune. Also starke Schultern tragen mehr als schwache Schultern, der Sinn des o.a. Gesetzes. Dieses bedeutet, dass der Wert eines Kreisumlagepunktes je nach Steuerkraft für jede Kommune geldlich anders hinterlegt ist. Hiermit wird die Solidarität innerhalb der kommunalen Familie gewährleistet.
Die Aufgabe der Kinderbetreuung ist gesetzlich im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt, landläufig auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt und ist Aufgabe des Landkreises. Wenn der Landkreis diese ihm eigene Aufgabe wahrnehmen würde, könnte er die kreisangehörigen Kommunen über das o. a. Umlagesystem beteiligen. Hierbei wäre es vollkommen unerheblich wo und in welchem quantitativen Umfang diese Aufgaben wahrgenommen werden, denn legt man den gesetzlichen Rahmen des NFAG zu Grunde wären alle kreisangehörigen Kommunen mit der gleichen Anzahl an Kreisumlagepunkten zu berücksichtigen.
Der Landkreis hat jedoch erlaubterweise und mit Zustimmung der betroffenen Kommunen die Aufgabe mit vertraglicher Vereinbarung auf diese übertragen. Bis vor drei Jahren gab es dafür vom Landkreis nur eine kleine finanzielle Unterstützung für den Betrieb, aber nicht für getätigte Investitionen in die Infrastruktur. Mit einem neuen Vertrag wurde festgelegt künftig die Kosten für den Betrieb hälftig zwischen Landkreis und Kommunen aufzuteilen. Diesen Vertrag hat Schortens dann gleich wieder gekündigt, da eine hälftige Betriebskostenteilung das Kreisumlagesystem, wie im NFAG vorgesehen, aushebelt und uns ob der stark unterdurchschnittlichen Steuerkraft erheblich benachteiligen würde. Mit der Übernahme der Kinderbetreuung in Schortens durch den Landkreis zum 1. August 2023 wurden auch die dazu genutzten Immobilien der Stadt in das wirtschaftliche
Eigentum des Landkreises überführt bzw. eine vertragliche Vereinbarung dazu geschlossen. Zur Kostenheranziehung hat der Landkreis die Kreisumlage für die Stadt Schortens erhöht und zwar um exakt den hälftigen Anteil der dem Landkreis durch die Kinderbetreuung entstehenden Kosten.
Das wird unserer Steuerkraft und dem Grundgedanken der finanziellen Solidarität, wie aus dem NFAG hervorgeht, nicht gerecht und dagegen haben wir Widerspruch eingelegt und werden uns auch nicht scheuen, sollte dieses Missverhältnis weiter bestehen, zu klagen.
Die Implementierung von Sirenen auch in Friesland ist und bleibt eine freiwillige Aufgabe da es dafür weder vom Bund noch vom Land entsprechende gesetzliche Vorgaben gibt. Der Landkreis hat sich 2021 für eine solche Implementierung ausgesprochen und mit seinen kreisangehörigen Kommunen eine sogenannte Sicherheitspartnerschaft vereinbart, welche wiederum eine hälftige Beteiligung je nach Ausprägung und Kommune vorsieht. Schortens hatte sich seinerzeit nach längerer politischer Diskussion dafür ausgesprochen sich daran zu beteiligen. Damals war noch von Fördergeldern die Rede. Die gab es auch vom Land. Die Stadt Braunschweig hat so z. B. eine Mio. Euro Förderung vom Land bekommen, heute ist der Topf leer. Was hat der Landkreis in den letzten drei Jahren seit der Entscheidung getan? Jetzt zu kommen und zu sagen, es gäbe keine Fördermittel, bzw. nicht mehr und es wird sogar noch teurer kann nicht die Lösung sein. Partnerschaft sieht anders aus. Schortens hat beschlossen sich vorerst nicht zu beteiligen, zumindest solange nicht bis weitere Fördermöglichkeiten ausgelotet sind. Bevor man also versucht den „Schwarzen Peter“ der Stadt Schortens zuzuschieben, sollte man erstmal seine Hausaufgaben erledigen lieber Landkreis.