Widerspruch gegen Kreisumlage – Reine Notwehr

 Widerspruch gegen Kreisumlage – Reine Notwehr

Der Blick aus Schortens

Die absolute Höhe der Kreisumlage ist von den Ausgaben für die Pflichtaufgaben auf der einen, sowie der konkreten Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs und den direkten Einnahmen des Landkreises auf der anderen Seite abhängig. Sie dient der subsidiären Mitfinanzierung durch die Gemeinden aber nur als Spitzenbedarfsdeckungsmittel, nicht um Zahlungsverpflichtungen des Landes zu übernehmen.

Diese Zahlungsverpflichtungen erwachsen u.a. auch durch die Übertragung der öffentlichen Jugendhilfe auf den Landkreis. Denn werden durch Gesetz Pflichtaufgaben zur Erfüllung in eigener Verantwortung zugewiesen und staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen, sieht die Landesverfassung Niedersachsens für einen solchen Fall die Verpflichtung des Landes vor, für die durch die Aufgabenübertragung verursachten Kosten den entsprechenden finanziellen Ausgleich zu regeln. Das Konnexitätsprinzip.

Die Kreisumlage wurde für 2024 auf 53 Punkte vom Kreistag festgesetzt. Da die Stadt Schortens keine eigene Kinder-betreuung mehr hat und auch anders als die meisten anderen Städte und Gemeinden keine vertragliche Regelung darüber mit dem Landkreis besteht, erfolgte seitens des Landkreises eine differenzierte Kreisumlage für Schortens in Höhe von 70,8 Punkten. Die für das Haushaltsjahr 2024 veranschlagten Erträge und Aufwendungen für die Kitas in Schortens belaufen sich im Saldo auf -9,2 Mio. €. Davon wurden 50% in analoger Anwendung des Kita-Vertrages mit den anderen Städten und Gemeinden auf uns zusätzlich verlagert. Diese erhöhte Kreisumlage hat nur den Zweck, Schortens so zu stellen, als wenn es den Kita-Vertrag unterzeichnet hätte. War das eine ordnungsgemäße Abwägung durch den Landkreis, wozu er nach dem Gesetz verpflichtet ist? Wir bezweifeln das rechtmäßige Zustandekommen dieser differenzierten Kreisumlage. Deshalb haben wir Widerspruch eingelegt, die einzige Möglichkeit uns zu wehren.

Doch der Widerspruch setzt uns jetzt großer anhaltender Kritik aus. Immer wieder wird in der Diskussion die Solidarität der kommunalen Familie beschworen, aber einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema wird sich bis heute verschlossen. Es gab zwar Gespräche zwischen Stadt und Landkreis mit politischer Beteiligung, aber keine Bewegung in der Sache, stattdessen nur Vorhaltungen und versteckte Hinweise auf mögliche Konsequenzen. Wo ist denn hier die Solidarität bzw. eine konstruktive Ermessensabwägung durch den Landkreis? Wir sind nun mal eine steuerschwache Kommune und liegen mit unserer Steuerkraft 28,7% unter dem Landesdurchschnitt. Wir können nicht das ausgleichen, was das Land zahlen müsste. Hinzu kommen dann immer noch so Projekte wie der Aufbau von Sirenen oder der Breitbandausbau an dem sich die Städte und Gemeinden neben der Kreisumlage noch beteiligen sollen. Es reicht! Und wenn der Landkreis der Auffassung ist, die Kostenerstattung des Landes sei zu niedrig muss er dies prüfen und seine finanzverfassungsrechtlichen Ansprüche beim Staatsgerichtshof gegenüber dem Land geltend machen, anstatt seinen kreisangehörigen Kommunen immer tiefer in die Tasche zu greifen. Wir als Stadt können das nicht. Wir können uns nur an den Landkreis halten.

Gemeinsam mit Martina Esser und unserer MdL Sina Beckmann hatte ich die Gelegenheit unser Problem der mangeln-den Finanzausstattung dem Finanzminister Gerold Heere und der Innenministerin Daniela Behrens persönlich vorzu-tragen. Beide betonten, dass schon heute jeder dritte Euro des Landeshaushalts in die Kommunen fließe und mehr nicht drin sei. Vielmehr zeigte man auf die Schuldenbremse für Bund und Land, welche für die Kommunen so nicht gelte. Die Innenministerin verwies darauf, dass erforderliche Investitionen in kommunale Pflichtaufgaben (Schulen, Kitas, Brandschutz, Straßen, Krankenhäuser usw.) seitens der Kommunalaufsicht grundsätzlich genehmigt werden, auch wenn der Schuldendienst der Kommune steigt. Übersetzt heißt das, macht Schulden. Aber das darf doch kein Freibrief für den Landkreis sein uns mit der Kreisumlage und auch daneben für bestimmte freiwillige Projekte immer noch mehr aufzubürden. Wer zahlt diese Schulden irgendwann zurück, natürlich auch wir, oder besser unsere Kinder und Kindeskinder. Nachhaltigkeit, gerade von uns Grünen immer propagiert, sieht anders aus. Der finanzielle Kollaps der Kommunen wird so unausweichlich. Unser Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage ist daher ein Hilferuf und somit reine Notwehr!